Freistellung vom Wehr- und Zivildienst

Die Mitwirkung im Katastrophenschutz (KatS) ist eine Möglichkeit, der gesetzlichen Dienstpflicht nachzukommen. Wehrpflichtige und anerkannte Kriegsdienstverweigerer (KDV) haben die Möglichkeit sich von der Ableistung des Grundwehr- bzw. Zivildienstes freistellen zu lassen (§ 13a Wehrpflichtgesetz bzw. § 14 Zivildienstgesetz).

Sie verpflichten sich gegenüber dem Deutschen Roten Kreuz im Main-Taunus-Kreis mit Zustimmung des Ordnungsamtes des Kreises Main-Taunus zur aktiven Mitarbeit im Katastrophen- bzw. Zivilschutz sowie bei Großschadensereignissen auf die Dauer von mindestens sechs Jahren.

Darüber hinaus verpflichten Sie sich gemäß der Satzung des DRK zum Dienst in einer Einsatzeinheit und Rotkreuzgemeinschaft.

Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestdienst wird durch Ausbildung in den verschiedensten KatS- und DRK-Themen absolviert. Darüber hinaus nehmen Sie an verschiedenen Diensten, z.B. Sanitätswachen bei Sportveranstaltungen, aber auch Pop-Konzerten und "In-Partys" teil.

Voraussetzungen

Um sich beim DRK im Main-Taunus-Kreis zur Mitwirkung im KatS zu verpflichten und sich vom Grundwehrdienst bzw. Zivildienst freistellen zu lassen müssen Sie

die Mitgliedschaft in einer Rotkreuzgemeinschaft erworben und Ihre Probezeit von mindestens einem halben Jahr absolviert haben

mindestens 18 und nicht älter als 25 Jahre sein

wehr- bzw. zivildiensttauglich sein (Musterung beim Kreiswehrersatzamt sollte schon durchgeführt worden sein)

die Einberufung sollte weder angekündigt noch
direkt in Form eines Einberufungsbescheides ausgesprochen sein (gilt nur für Wehrpflichtige)

 

Achtung: anerkannte KDV können auch noch bei Vorliegen eines Einberufungsbescheides zum Zivildienst freigestellt werden!
Es ist natürlich nicht möglich, an dieser Stelle eine umfassende Beratung durchzuführen, da doch jeder Fall individuell verschieden ist. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an

mailto:info@drk-kriftel.de?subject=Freistellung