| Die Mitwirkung im Katastrophenschutz (KatS) ist eine Möglichkeit, der gesetzlichen Dienstpflicht nachzukommen. Wehrpflichtige und anerkannte Kriegsdienstverweigerer (KDV) haben die Möglichkeit sich von der Ableistung des Grundwehr- bzw. Zivildienstes freistellen zu lassen (§ 13a Wehrpflichtgesetz bzw. § 14 Zivildienstgesetz). Sie verpflichten sich gegenüber dem Deutschen Roten Kreuz im Main-Taunus-Kreis mit Zustimmung des Ordnungsamtes des Kreises Main-Taunus zur aktiven Mitarbeit im Katastrophen- bzw. Zivilschutz sowie bei Großschadensereignissen auf die Dauer von mindestens sechs Jahren. Darüber hinaus verpflichten Sie sich gemäß der Satzung des DRK zum Dienst in einer Einsatzeinheit und Rotkreuzgemeinschaft. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestdienst wird durch Ausbildung in den verschiedensten KatS- und DRK-Themen absolviert. Darüber hinaus nehmen Sie an verschiedenen Diensten, z.B. Sanitätswachen bei Sportveranstaltungen, aber auch Pop-Konzerten und "In-Partys" teil. |