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Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz

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Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz ist eine private, unabhängige, schweizerische humanitäre Institution. In bewaffneten Konflikten tritt es als neutraler Vermittler zwischen den Konfliktparteien auf. In Übereinstimmung mit den Regeln des humanitären Völkerrechts, die es voran gebracht hat, hilft das IKRK den Opfern, seien es (Kriegs-)Gefangene, Verwundete, Kranke, Vertriebene oder Menschen in besetzten Gebieten.

Das IKRK ist unabhängig von jeder Regierung und lässt sich bei seinen Entscheidungen ausschließlich von humanitären Erwägungen leiten. Aufgrund seines von den Staaten anerkannten Initiativrechts kann das IKRK bei inneren Unruhen oder Spannungen, die nicht unter die Genfer Abkommen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle von 1977 fallen, seine Dienste ebenfalls anbieten. So war es in zahlreichen Staaten beispielsweise beim Besuch politischer Häftlinge aktiv.

Das IKRK fördert das humanitäre Völkerrecht und bemüht sich um dessen Weiterentwicklung. Es kümmert sich um die Verbreitung des Völkerrechts und der humanitären Grundsätze bei Regierungen, beim Militär, an Universitäten und Schulen sowie in der breiten Öffentlichkeit.

Die Mitglieder der leitenden Instanzen des IKRK sind Schweizer. Sprachrohr des IKRK ist das Komitee, dem höchstens 25 Mitglieder angehören. Unter diesen Mitgliedern wählt das IKRK seinen Präsidenten. Das Komitee trifft sich acht Mal im Jahr. Auf diesen Versammlungen werden die allgemeine Politik und die Richtlinien für die Arbeit des IKRK festgelegt.